Dienstleistung
Die Nachführung der amtlichen Vermessung ist eine hoheitliche Aufgabe, welche der Nachführungsgeometer im Auftrag der öffentlichen Hand ausführt. Als Aufsichtsbehörde ist das kantonale Vermessungsamt zuständig.
Folgende Leistungen erbringen wir im Auftrag unserer Kunden:
- Sicherstellung der Aktualität des Plans für das Grundbuch
- Nachführung aller neuen und geänderten Bauten und Kulturgrenzen
- Grenzrekonstruktionen
- Grenzänderung an Liegenschaften inkl. Erstellung der Mutationsakten für den Eintrag ins Grundbuch
- Datenabgabe aus amtlicher Vermessung
- Abgabe von beglaubigten Katasterkopien
- Nachträgliche Beglaubigung von Baugesuchseingabeplänen
- Rekonstruktion und Vermarkung von fehlenden oder beschädigten Grenz- und Fixpunkten
- Beratung im Zusammenhang mit Grund und Boden